Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung gezahlt. Das bedeutet: Auch außerbetriebliche Ausbildungsabschnitte oder eine notwendige Verlängerung werden mit dem Zuschuss gefördert. Die Auszahlung erfolgt monatlich. 

Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt. Sie richtet sich zum einen nach Art und Schwere der Behinderung. Zum anderen hängt die Höhe davon ab, wie sich die Behinderung auf die Aus- oder Weiterbildung auswirkt. 

Der Zuschuss kann bei Rehabilitandinnen beziehungsweise Rehabilitanden bis zu 60 Prozent der monatlichen Aus- oder Weiterbildungsvergütung betragen, bei schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. 

Eine Förderung können Sie für folgende Personen erhalten: 

  • Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, deren Rehabilitationsträger die Bundesagentur für Arbeit ist. 

  • schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen 

Diese müssen darüber hinaus folgende Bedingungen erfüllen: 

  • Die Person ist für den angestrebten Ausbildungs- oder Weiterbildungsberuf geeignet. 

  • Es liegt ein Aus- oder Weiterbildungsvertrag vor. 

  • Ihr Betrieb zahlt eine Ausbildungsvergütung, Lohn oder Gehalt. 

  • Die Aus- oder Weiterbildung kann ohne diese Förderung nicht erfolgreich absolviert werden.


Weitere Informationen zur Institution

Ihr Ansprechpartner
Norbert Schäfers
Norbert Schäfers

Reha-Spezialist im gemeinsamen Arbeitgeberservice

So können Sie mich erreichen:

Paderborn.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
+49 (0) 5251/120-261

Zurück zur Übersicht

Top