Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet. Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab. 

Bitte beachten Sie: Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden.


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Ihr Ansprechpartner
Detlef Schmidt
Detlef Schmidt

Teamleiter gemeinsamer Arbeitgeberservice

So können Sie mich erreichen:

Paderborn.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
+49 (0) 800/45555-20 (Kostenlose Hotline)

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