Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet. Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.
Bitte beachten Sie: Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden.
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Ihr Ansprechpartner
Detlef Schmidt
Teamleiter gemeinsamer Arbeitgeberservice
So können Sie mich erreichen:
Paderborn.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
+49 (0) 800/45555-20
(Kostenlose Hotline)