Beratung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Sie sind auf der Suche nach einer qualifizierten Fachkraft und sind in Deutschland nicht fündig geworden? Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft weitere Möglichkeiten der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland. Der Weg nach Deutschland ist für diejenigen Fachkräfte offen, die Ihr Unternehmen vor dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und fehlender Bewerber dringend benötigt. Diese Fachkräfte können in allen Berufen arbeiten, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt. So könnte z.B. eine Bäckerin auch als Konditorin arbeiten.

Der gemeinsame Arbeitgeber-Service ist Ihr Dienstleister und Wegweiser bei der Rekrutierung und Vermittlung von Fachkräften und Auszubildenden aus dem Ausland. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland.


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Ihr Ansprechpartner
Detlef Schmidt
Detlef Schmidt

Teamleiter gemeinsamer Arbeitgeberservice

So können Sie mich erreichen:

Paderborn.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
+49 (0) 800/45555-20 (Kostenlose Hotline)

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