Eingliederungszuschuss bei behinderten oder schwerbehinderten Menschen

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn Sie offene Stellen mit Bewerberinnen oder Bewerbern besetzen, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind oder Bürgergeld beziehen. 

Sie müssen den Antrag für einen Eingliederungszuschuss stellen, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen. Den Eingliederungszuschuss können Sie grundsätzlich höchstens für 12 Monate erhalten. Sie erhalten während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss. Über die genaue Höhe und Dauer entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter. 

Für bestimmte Personengruppen kann der Eingliederungszuschuss länger und teilweise höher gezahlt werden. 

  • Bei behinderten oder schwerbehinderten Menschen kann die Förderung bis zu 24Monate gezahlt werden und auf bis zu 70Prozent des Arbeitsentgelts gezahlt werden. Nach 12Monaten verringert sich der Eingliederungszuschuss jedoch um 10Prozent. Sie erhalten aber weiterhin mindestens 30Prozent des Entgelts als Förderung. 

  • Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen kann sich die Förderdauer auf bis zu 60Monate erhöhen, ab dem vollendeten 55.Lebensjahr sogar auf bis zu 96Monate. 

Zu dieser Zielgruppe zählen beispielsweise schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung ins Erwerbsleben aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung besonders schwierig ist. 

Der Eingliederungszuschuss verringert sich hier nach 24Monaten jährlich um 10Prozent, bis zu einer Grenze von mindestens 30Prozent des Arbeitsentgelts.


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Norbert Schäfers
Norbert Schäfers

Reha-Spezialist im gemeinsamen Arbeitgeberservice

So können Sie mich erreichen:

Paderborn.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
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