Eingliederungszuschuss bei behinderten oder schwerbehinderten Menschen
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn Sie offene Stellen mit Bewerberinnen oder Bewerbern besetzen, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind oder Bürgergeld beziehen.
Sie müssen den Antrag für einen Eingliederungszuschuss stellen, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen. Den Eingliederungszuschuss können Sie grundsätzlich höchstens für 12 Monate erhalten. Sie erhalten während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss. Über die genaue Höhe und Dauer entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.
Für bestimmte Personengruppen kann der Eingliederungszuschuss länger und teilweise höher gezahlt werden.
Bei behinderten oder schwerbehinderten Menschen kann die Förderung bis zu 24 Monate gezahlt werden und auf bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts gezahlt werden. Nach 12 Monaten verringert sich der Eingliederungszuschuss jedoch um 10 Prozent. Sie erhalten aber weiterhin mindestens 30 Prozent des Entgelts als Förderung.
Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen kann sich die Förderdauer auf bis zu 60 Monate erhöhen, ab dem vollendeten 55. Lebensjahr sogar auf bis zu 96 Monate.
Zu dieser Zielgruppe zählen beispielsweise schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung ins Erwerbsleben aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung besonders schwierig ist.
Der Eingliederungszuschuss verringert sich hier nach 24 Monaten jährlich um 10 Prozent, bis zu einer Grenze von mindestens 30 Prozent des Arbeitsentgelts.
Weitere Informationen zur Institution
Ihr Ansprechpartner
Norbert Schäfers
Reha-Spezialist im gemeinsamen Arbeitgeberservice
So können Sie mich erreichen:
Paderborn.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
+49 (0) 5251/120-261