Stellen Sie Menschen mit Behinderungen für eine Probebeschäftigung ein, können wir Ihnen die Kosten erstatten. 

Mit einer Probebeschäftigung erleichtern Sie Menschen mit Behinderungen, ins Berufsleben zu starten oder zurückzukehren: Diese können ihre Stärken und Fähigkeiten zeigen, die Arbeit in Ihrem Betrieb kennenlernen und sich als mögliche Arbeitskräfte empfehlen. Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber gewinnen durch eine Probebeschäftigung einen Eindruck davon, ob die Person zu Ihrem Unternehmen passt. Die Personalkosten während der Probebeschäftigung können Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter erstatten. 

Wir können Ihnen die Personalkosten für die Probebeschäftigung erstatten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

Die Person, die Sie für die Probebeschäftigung einstellen wollen, ist schwerbehindert beziehungsweise schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Es kann sich auch um eine Rehabilitandin beziehungsweise einen Rehabilitanden handeln. Rehabilitationsträger muss dann die Bundesagentur für Arbeit sein. 

Für die Dauer der Probebeschäftigung schließen Sie einen Probearbeitsvertrag mit der Person ab. 

Die Probebeschäftigung verbessert die Aussichten der Person, dauerhaft am Arbeitsleben teilzunehmen.


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Ihr Ansprechpartner
Norbert Schäfers
Norbert Schäfers

Reha-Spezialist im gemeinsamen Arbeitgeberservice

So können Sie mich erreichen:

Paderborn.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
+49 (0) 5251/120-261

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